Pfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat nimmt als oberstes Laiengremium einer Pfarrei eine wichtige Aufgabe wahr. Gemäß dem II. Vatikanischen Konzil ist er mitbestimmend an der Leitung der Pfarrei beteiligt, indem er den Pfarrer und die pastoralen Mitarbeiter/innen bei der vielschichtigen seelsorgerischen Arbeit unterstützt.
Aufgaben
Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, in allen Bereichen der Pfarrgemeinde beratend und beschließend mitzuwirken und für die Umsetzung beschlossener Maßnahmen zu sorgen. Seine Hauptziele sind die Einheit der Christen in der Pfarrei sowie der Aufbau einer lebendigen Gemeinde. Der Pfarrgemeinderat kommuniziert nach innen und artikuliert die Position der Pfarrei nach außen.
Zusammensetzung
In unserer Pfarrei setzt sich der Pfarrgemeinderat aus 12 ehrenamtlich tätigen Mitgliedern zusammen, die von der Pfarrgemeinde jeweils für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählt werden. Weitere Mitglieder des Gremiums sind der Pfarrer als Leiter der Gemeinde, die Gemeindereferentin, die Pfarrsekretärin und der Kirchenpfleger.
Ausschüsse
Der Pfarrgemeinderat hat Ausschüsse gebildet, die jeweils für ein bestimmtes Schwerpunktthema zuständig sind. Derzeit gibt es folgende Ausschüsse:
- Liturgie und Kirchenmusik
- Jugend und Famile
- Soziales
- Öffentlichkeitsarbeit
- Feste und Feiern
Vorsitzender des Pfarrgemeinderats und Stellvertreter
Vorsitzender des Pfarrgemeiderats: Christoph Strohhammer
Stellvertreter: Florian König und Anneliese Hutterer